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Donnerstag, 17. Mai 2012 | 08:54

Der "Roman" als Präservativ des "Authentischen"

29.03.2004

Wolfram Schütte, 20.10.2003

 

Der "Roman" als Präservativ des "Authentischen"

Bohlen, Biller, Herbst & der Fetisch "Authentizität"


Von Wolfram Schütte

Es ist deprimierend, mit welcher Oberflächlichkeit derzeit über die aktuellen Fälle von "Zensur" kommentierend gesprochen wird. In der Tat häuft sich in diesem Jahr die Zahl gerichtlicher Eingreife in Romane und Autobiographien, und der "Skandal", den sie machen, wird von den betroffenen Verlagen weidlich zur Werbung ausgeschlachtet. Wie eben jetzt auf der Buchmesse, als die Pressesprecherin von Random House eigenhändig und sichtbar für alle Vorbeistreunenden mit einem schwarzen Filzstift gerichtlich inkriminierte Stellen in dem Buch "Hinter den Kulissen" schwärzte und es als "zensiert" markierte. Natürlich war das Fernsehen dabei, als dieser Werbegag in den Kulissen des Buchgeschäfts über die Messenbühne ging. Für nichts interessiert man sich dort so sehr, wie für die Chronik des laufenden Schwachsinns, um bei ihm parasitär sich anzudocken.

Dabei handelt es sich bei "Hinter den Kulissen" um eine jener buchgedeckelten Plaudertaschen, in denen eine BILD-Zeitungskolumnistin nun schon zum zweitenmal alles an Unappetitlichem gesammelt hat, was eine Promifigur wie "Dieter Bohlen" an Wahrheiten und Dichtungen über seinesgleichen Bekannte, Geliebte und Freunde ihr zur lukrativen Weiter- (& Zweit-)verwertung - nach BILD-Promotion-Vorabdrucken - vorgesetzt hat. Das "Pack", das sich jetzt gerichtlich schlägt, hat sich zuvor ein- oder publicityträchtig vertragen; dass aber nun manche darunter nicht als Sensations-Futter dem einen dienen wollen, der sie nun verwurstet und als frisch Gehacktes aus dem Society-Tratsch seinem (& ihrem) "Publikum" auftischt: - das mag Gerichte beschäftigen & die Yellow-Press echauffieren, aber mit Literatur hat das alles nichts zu tun. Müsste man meinen, denkt man.

Zufälligerweise, scheint es, werden aber augenblicklich auch zwei Romane - Maxim Billers "Esra" und Alban Nikolai Herbst "Meere" - ebenfalls wegen des gleichen Delikts, nämlich der "Verletzung von Persönlichkeitsrechten", juristisch verfolgt. Billers Buch ist jetzt von einer Kammer des Münchner Amtsgerichts, wo die Klage erhoben worden war, nach einer Einstweiligen Verfügung im Frühjahr, bis auf weiteres verboten worden. Billers Verlag Kiepenheuer & Witsch will nun in die Revision und notfalls, wie der Geschäftsführer des Kölner Verlags, Helge Malchow, erklärte, bis zum Bundesverfassungsgericht gehen, um mit dem "Kunstvorbehalt" das Buch endgültig frei zu bekommen. In diesem Zusammenhang ist von Malchow und natürlich vielen anderen immer wieder auf den Fall des 1968 vom Bundesverfassungsgerichts bestätigten Verbots von Klaus Manns Roman "Mephisto" warnend hingewiesen worden. Der Stiefsohn von Gustav Gründgens hatte nach dessen Tod das "Persönlichkeitsrecht" des weltberühmten Schauspielers weiterhin verletzt gesehen. Klaus Mann, der mit Gründgens befreundet und dessen Schwester Erika mit dem Schauspieler verheiratet war, hatte seinen satirischen "Roman einer Karriere" 1936 (!) im Exil gegen den Exschwager &-freund angesichts von dessen Aufstieg im Nazismus geschrieben, Gründgens gegen das Buch zu seinen Lebzeiten in der Bundesrepublik ein Verbot erwirkt. Das prolongierte Verbot des "Mephisto" war seinerzeit zurecht umstritten, weil es nicht mehr bloß dem Gebot des Schutzes des Lebenden galt, sondern über dessen Tod hinaus Gültigkeit beanspruchte.

Für die Beurteilung der jetzigen Kontroverse um die grundgesetzlich garantierte "Freiheit der Kunst" und den ebenfalls gesetzlich garantierten "Persönlichkeitsschutz" taugt der "Mephisto"-Fall ganz und gar nicht, und ihn nun in Anspruch zu nehmen, um in seinem dunklen Schatten ganz anders geartete Schwarze Schäfchen ins Trockene zu bringen, zeugt entweder von Unkenntnis oder bewusster Irreführung. Denn Gustav Gründgens sah sich gerade durch das Literarische, nämlich die Fiktion Klaus Manns über sein persönliches Verhalten, seinen Charakter und seine Schauspieler-Karriere als politischer "Opportunist", in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt - also gewissermaßen durch erfundene "üble Nachrede". Die jetzt gegen die Romane von Biller und Herbst gerichtlich vorgegangen sind und den Schutz ihrer Persönlichkeitsrechte verlangen, werfen jedoch beiden Autoren gerade das Nicht-Literarische, Nicht-Fiktive ihrer Bücher vor und sehen bei beiden "Romanen" den Missbrauch einer Gattungsbezeichnung. Zumindest im Hinblick auf die von ihnen inkrimierten, sie identifizierbar machenden Passagen seien beide "Romane" als (Auto)Biographie exakter gekennzeichnet. Wie zutreffend diese Behauptung der Klagenden ist, dass also die beiden "Romanciers" ihre Schrift auf nichts als gewesen Realitäten im Verhältnis zu (& mit) den Betroffenen gestellt haben, hatten beide Autoren und ihre Verlage im voraus und im Nachhinein bestätigt. Zum einen, indem beide Bücher als "Grenzüberschreitungen zwischen Fiktion und Fakten" angekündigt und beworben und von ersten schnüffelnden Kritiken auch derart verstanden wurden; und zum anderen, indem keiner der Autoren Zuflucht genommen hat zur Behauptung, er habe genau in den gerichtsnotorisch gewordenen Passagen alles Inkriminierte "frei erfunden" und den der Realität entnommen Figuren nur "aus künstlerischen Gesichtspunkten" seine Phantasmen bloß zugeschrieben. Damit wäre man wenigstens in der Nähe des "Mephisto"-Streits gekommen. Aber davon sind die Bücher Billers und Herbsts weit entfernt, erst recht, wenn man sie mit dem politischen Exilroman Klaus Manns vergleicht, der wie andere deutsche vertriebene Schriftsteller einen exemplarischen Fall moralischer Verkommenheit aus eitler Karriere- und Ruhmsucht im nazistischen Deutschland beschreiben wollte. Oder sind etwa Biller und Herbst eben jenem Klaus Mannschen "Mephisto" näher, als sie ahnen, weil ihnen von den Klägern vorgeworfen wird, nämlich vom Rechtsanwalt v. Nostitz im "Esra"-Verfahren, dass es Biller "tatsächlich darum ging, Menschenrechte zu verletzten und so seiner Profil- und Profitsucht zu frönen"(SZ v.16. 10. 03)?

Das zumindest kann man Klaus Mann nicht unterstellen. Aber er hat ja auch nicht, wie Biller & Herbst behaupten, einen "Liebesroman" geschrieben, als dessen "Helden" sich die beiden heutigen Autoren betrachten. Das ließe schon naturgemäß autobiografisches Unterfutter mutmaßen, hätten beide (& ihre Verlage) eben dies nicht von vornherein ins Kalkül ihrer öffentlichen Resonanz auf ihre Bücher gezogen. Womit wir denn doch wieder in der Nähe der Bohlenschen Plaudertasche wären. Und in der Tat, muss man nun zugeben, besteht der literarische Skandal eben genau darin, dass Billers und Herbsts "Romane" mehr mit Bohlens autobiografischen "Enthüllungen" zu tun haben, als überhaupt mit Klaus Manns polemisch verzerrter literarischer Physiognomik Gustav Gründgens´. Und zwar auf der unappetitlichsten Ebene, nämlich unterhalb der Gürtellinie. Denn die "Ähnlichkeit mit lebenden Personen" in den beiden Büchern wäre schwerlich justiziabel geworden, wenn beide Autoren sich nicht damit gebrüstet hätten, erkennbar lustvoll und schmerzhaft für die davon Betroffenen, indiskrete erotische & sexuelle Details ihres "Liebes"-Verkehrs nun auf den Markt zu tragen.

So sehr dem augenzwinkernd unter Männern kursierenden Slogan: "Der Kenner genießt - und schweigt" die renommierende Schmierigkeit eines Möchtegern-Don-Juans eigen war, sosehr bewahrte der (oft nur angebliche oder auch wirkliche) erotische Verführer die menschliche Würde seines weiblichen "Objekts der Begierde", indem er über die Intimität seines Verhältnisses schwieg. Nur Vulgäre brüsteten am Stammtisch sich mit angeblichen Details - wie heute die Yellowpress mit dem Sex-Gossip der Prominenz - und die beiden deutschen "Romanciers". Das ist - im Vergleich zum Mannschen "Mephisto" - ein "Unterschied ums Ganze", wie Adorno gesagt hätte. "Offensichtlich hat die Lektüre des Buchs bei den Klägerinnen Schmerzen verursacht", meint Maxim Billers Verleger Helge Malchow in der SZ v. 16.10.03. Und mitfühlend, wie ein Scheinheiliger, fügt er hinzu: "Das bedauern wir sehr" - als hätte ihn oder als sei das "wir", mit dem er hausieren geht, um eine Mitempfindung für die Verletzten gebeten worden. Aber er geht sogar scheinbar noch weiter mit seinem "Verständnis", wenn er fortfährt: "Deswegen wären die juristischen Schritte gegen das Buch für mich auch nachvollziehbar, wenn es sich um ein Memoirenbuch von Maxim Biller gehandelt hätte. Dann wären alle Argumente, die von dieser Seite vorgetragen wurden, auch stichhaltig. Es handelt sich aber um einen Roman, und Romane erzählen erfundene Geschichten, soviel Realitätsteile sie auch verwenden. Dies ist eine unersetzliche Form, unsere Welt zu untersuchen. Deshalb ist dieses Verbot für uns nicht nachvollziehbar".

Sollen also ge- (um nicht zu sagen miss-)brauchte Opfer eines autobiografisch schreibenden Autors "Schmerzen" erdulden müssen, damit sein "Roman" erst so recht leben kann? Das ist sowohl für die dabei "verbrauchten" menschlichen Objekte, als auch für die hier dekretierte Suprematie der Kunst, sprich: des Romans, über alles Lebende absurd. Absurd deshalb, weil selbstverständlich "unsere Welt und unsere Realität untersucht" werden kann im Roman - wie z.B., in Philip Roth´ "Sabbath´s Theater" oder seinem "Menschlichen Makel" oder Nabokows "Lolita" - , gewiss doch, so radikal und rücksichtslos gegen sich selbst (nämlich den Autor), wie nur möglich - und zwar durch die "unersetzliche Form" der "erfundenen Geschichten", in denen die Autoren "soviel Realitätsteile auch verwenden" mögen, wie ihnen zur Verfügung stehen. Darin besteht nicht nur "die Freiheit der Kunst" (nämlich von der empirischen Realität), sondern auch, pathetisch gesprochen: "ihre Verpflichtung".

Was im Herbst unseres Missvergnügens an der gar nicht glorreichen Sonne der Billerschen "Esra" aber zu sehen ist, das ist die ganz und gar unkünstlerische, anti-ästhetische Stur- & Empfindungslosigkeit zweier weißgott nicht genialen deutschen Literaten, die sich den dümmsten Mehr- und Aufmerksamkeitwert erpokern wollen, indem sie (ganz so wie ihr schreibunfähiger "Kollege" Dieter Bohlen) behaupten, einen Royal Flash auf der Hand zu haben. Worin besteht er? Im "Authentischen", mit dem beide Literaten "punkten" und mit Bohlens Blick "Hinter die Kulissen" gleichziehen wollen, also mit dem Wahr- & Echtheitspathos der Enthüllung - hinter den Kulissen ihrer Romane -, wonach Ihnen genau das von ihnen Erzählte bis ins letzte Detail wirklich zugestoßen sei und sie´s realiter erlebt hätten. Das Autobiographische ist also nicht Material des Romans, der Roman fungiert nur als Präservativ des Autobiographisch-Authentischen. Das ist wahrlich keine Kunst und wird, wenn sie sich auf Kosten der von ihnen Depravierten als wahr & wirklich (und beleidigend, & schäbig & ausbeuterisch) geriert, zurecht verboten. Denn die öffentliche Ausbreitung intimster sexueller Geheimnisse ohne Billigung der daran Beteiligten ist nicht nur der gemeinste Verrat von Liebe, sondern auch der ultimative An- & Eingriff in die letzte, verbliebene Substanz existentieller Subjektivität. Um es anders zu sagen: das ist gewissermaßen "stasihaft".

Es gibt kein "öffentliches Interesse", schon gar nicht eines, das sich mit der Kunstform des Romans als vorrangig aufspielt, das diese öffentliche Demütigung von Privatpersonen durch das einzig selbstbezügliche Pathos des "Authentischen" der beiden Schriftsteller rechtfertigte. Deshalb kann jetzt auch nicht im Ernst von einem Angriff der Justiz auf die Freiheit der Kunst, sondern nur von einem Übergriff profilierungssüchtiger, sich für à jour haltender Schriftsteller auf den Persönlichkeitsschutz gesprochen werden; von einem rücksichtslosen Übergriff, der den Exhibitionismus einer sich selbst mit Haut und Schamhaar verwurstenden Medienbage als jüngsten Kick einer literarischen Vermarktungsstrategie unterm Label der "Freiheit der Kunst" abgesegnet und sich selbst als verfolgte literarische Unschuld anerkannt wissen will.

Wolfram Schütte

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