Der gute Hirte will von seinem Sein etwas haben
29.03.2004
Wolfram Schütte, 27.10.2003
Der gute Hirte will von seinem Sein etwas haben
Monsieur Lopez klagt gegen Nicolas Philiberts Dokumentation "Sein & Haben"
Es war zu schön, um wahr bleiben zu können. Das Porträt des Zwergschullehrers Georges Lopez, das der französische Dokumentarist Nicolas Philibert in seiner Langzeitbeobachtung "Sein & Haben" (2002) als ebenso strengen wie zärtlichen Schulmeister in einer der ärmsten ländlichen Gegenden Frankreichs, in der Auvergne, gezeichnet hatte, war derart außergewöhnlich, dass Arbeit und Leben des vor seiner Pension stehenden Lopez einer franziskanischen Legende glich - nur dass der "Mönch" des Humanen, der hier die kleinen Kinder zwischen 3 und 11 Jahren für das Lernen und auf das Leben in der Gesellschaft vorbereitete, zum Inbild des selbstlosen Lehrers wurde. Die über 2 Millionen Franzosen, die den Dokumentarfilm sahen - und auch z.B. die deutschen Zuschauer, bei denen der Film ebensoviel Herzenserwärmung auslöste -, erblickten wohl in dem Kosmos der Zwergschule so etwas wie die "Family of Men", die Wirklichkeit gewordene Utopie eines familiaren Umgangs von Kindern und Erwachsenen - wenn nicht sogar, ohne dass es je im Film an- oder ausgesprochen oder auch nur angedeutet worden wäre, den zarten Anflug einer längst verschütteten Erinnerung an das biblische Bild des "Guten Hirten" und seiner menschlichen Herde: Monsieur Lopez oder Gottvater in der Zwergschule.
Jetzt hat der Gute Hirte "brutal seine Rolle gewechselt", schrieb "Le Monde" und setzte hinzu, die "republikanische Ikone" werde "heute von jener Kraft getrieben, die in unserer Gesellschaft am weitesten verbreitet ist: der Habgier". Denn der Pensionär Lopez habe nun den Regisseur, den Produzenten, den Verleih und wen sonst noch verklagt und fordere 250.000 ¤ für die "Verletzung seines Bildrechtes". Der Gottvater in der Zwergschule will von seinem idealistisch-bewegenden Sein nun auch etwas materiell haben. Hat er entdeckt, dass die kapitalistische Ökonomie bis ins vermeintlich bislang Unschuldigste hinein profitabel sein könnte, wenn man nach ihrer allgegenwärtigen Buchhaltung von "Sein & Haben" verfährt?
Der Choc, den dieser Perspektivwechsel bei allen hinterlässt, die gerührt worden waren vom Guten Menschen in der Auvergne - in einem scheinbar, weil geografisch abgelegenen und historisch "archaisch" gebliebenen Landstrich, der noch nicht von den Verkehrsformen des Profits rundherum tangiert worden zu sein schien -, ist zweifach nachhaltig. Zum einen wie der brutale Einbruch der europäischen Kolonisatoren in eine rousseauistisch einfach geglaubte Welt; und zum anderen wie eine Charaktermutation, die aus dem Heiligen Lopez einen geldgierigen Egozentriker geschält hat, der mit dem Bild, das wir uns von ihm gemacht hatten, nichts mehr gemein hat, nämlich "gemein" geworden ist, in anderen Worten: eher einer wie wir alle und nicht die, wie wir nun denken, "sentimentale" Projektion unseres "besseren" Selbst geblieben ist. Das ist bitter und gibt anscheinend den Zynikern recht, die in "Sein & Haben" eine "sentimentale" Idylle sahen und in einem guten Menschen einen "Gutmenschen", der bei passender Gelegenheit sich wie jeder andere verhält.
Es war der Dokumentarfilm Philiberts, der von der Existenz dieser mitten in Frankreich verborgenen Welt, "die noch in Ordnung war" (also jenseits unseres ganz anders durchwirkten Alltags), uns berichtete und der davon erzählte wie von einem romantischen Sehnsuchtsort, an dem wir uns deshalb zuhause fühlten, weil wir längst nicht mehr und noch nie zuvor dort waren. Aber während wir uns an diesem dokumentarischen "Exotikum" erwärmten - gewissermaßen staunend und erhebend die "reale Gegenwart" einer metaphysischen Existenzweise der Selbstlosigkeit und Humanität bewunderten -, wirkte gerade unsere kollektive Sehnsucht zurück auf den "sanften Wilden" Lopez, der sich nun als Gegenstand eines allgemeinen Erfolgs erlebte, von dem er sich ohne Philiberts Film und dessen öffentliche Resonanz nie etwas hätte träumen lassen in seinem stillen und wohl auch materiell bescheidenen Ruhestand. Ob er selbst oder ihm nun zur Seite stehende "wohlmeinende Freunde" dazu geraten haben, einen Prozess anzustrengen, ist unerheblich. Allerdings muss man wissen, dass er die siebenmonatigen Dreharbeiten gebilligt, dass er an der Promotion des fertigen Films beteiligt war, aber eine Vergütung von 37.500 ¤ abgelehnt hatte - ob aus fortgesetzter Selbstlosigkeit oder weil sie ihm, gewissermaßen als Hauptdarsteller des Films, zu gering schein, ist aus dem Bericht der "Neuen Zürcher Zeitung", den ich zitiere, nicht ersichtlich.
Wie aber wird nun der materielle Anspruch begründet? "Dubios" nennt die NZZ, was ich als absurd bezeichnen würde, wenn Lopez´ Anwalt behauptet, der Zwergschullehrer habe "der Vermarktung seines Bildes, seiner Stimme und seines Namens nicht ausdrücklich zugestimmt", was nur akzeptabel wäre, wenn man ihn wirklich für einen exotischen "Wilden" aus dem papuanischen Neu-Guinea hielte. Natürlich wusste er, dass Philiberts Film nicht fürs Archiv eines anthropologischen Museums gedreht wurde; aber weder er, der eine Zeugenschaft seines ordinären Schulmeisterdaseins erlaubte (und sich dadurch geehrt sah), noch der Regisseur ahnte, dass aus dieser gemeinsamen Arbeit mit den ebenso erstaunlichen Kindern, ein Dokument hervorgehen würde, das Millionen von Kino- & wohl bald auch TV-Zuschauer zutiefst bewegen würde. Wenn jetzt der Anwalt von Lopez argumentiert, der Unterricht des Lehrers sei, wie die NZZ berichtet, "ein mündliches Werk", auf das der Urheber Lopez ein "Exklusivrecht" besitze und der Regisseur (und alle anderen, die an seinem Film und seiner Auswertung, also an dem Profit beteiligt seien) hätte "in der Hauptsache nur Ausschnitte aus diesem Werk" zu einer "Zweitverwertung" benutzt, so ist diese juristische Argumentation nicht "brisant", wie die NZZ meint, sondern dilettantisch, wie ich finde.
Die NZZ argumentiert gleich dagegen, indem sie anführt, der Lehrer sei kein Schauspieler und habe nur akzeptiert, dass gefilmt wurde, was er auch ohne Kamera getan hätte. Den "Werkbegriff" einer Dokumentation auf das "nackte Sein beziehungsweise gewöhnliche Tun der gefilmten Menschen auszudehnen", und dafür eine "Entlöhnung" zu zahlen, etabliere eine Hierarchie zwischen Filmern und Gefilmten her, die zum "Geist des Genres" Dokumentarfilm "konträr" sei. Man merkt sowohl dem juristischen Winkelzug als auch dem Schweizer Widerspruch an, dass der Fall sich auf bislang unbeacktem Gelände zuträgt. Zum einen versucht der Kläger, einen juristisch stichhaltigen Hebel zu finden, um seinem Mandanten eine einklagbare Leistung als Mitarbeit an dem Film zu sichern. Die pure, zentrale Anwesenheit als agierende Person genügt ihm nicht, er will dessen schulische Tätigkeit als derart individuell gestaltet behaupten, um sie ganz dem "Akteur" als originelle Eigenleistung auszuweisen, was sie auch zweifellos ist. Gleichwohl könnte man argumentieren, dass sie - ob in dieser oder jener Form - durch die staatliche Anstellung als Lehrer abgegolten ist und der Filmregisseur, der ja seine Dreherlaubnis vom zuständigen Ministerium erbitten musste, einen Staatsangestellten nur bei der öffentlichen Ausübung seiner Berufspflichten gefilmt hat, und wo Lopez darüber hinausgegangen ist, z.B. als er von seiner Herkunft als Sohn von politischen Spanienemigranten sprach, einvernehmlich mit dem ihm bekannten Filmprojekt gehandelt hat.
Zum anderen hat die Langzeitbeobachtung und die bewundernswerte Montagearbeit Philiberts aus dem Zusammenspiel aller an dem Film Beteiligten den Dokumentarfilm derart erzählerisch subtilisiert, dass die genuine dokumentarische Sprödigkeit in einer erzählerische Form überging, welche eine täuschende Ähnlichkeit mit der schauspielerisch "erspielten" Fiktion erreichte, die wahrscheinlich nicht unwesentlich zum kommerziellen Erfolg von "Sein & Haben" beigetragen hat. Ohne Lopez wäre Philiberts Film nichts, ohne Philiberts künstlerische Bearbeitung Lopez nichts. So haben beide (und die Kinder und alle an der Herstellung Beteiligte) zusammen das bewunderte Sein dieses paradigmatischen Films zustande gebracht.
Ist es also nackte "Habgier", wenn Georges Lopez nun seinen Anteil am Gewinn des gemeinsam Gelungenen haben möchte? Waren die ihm ursprünglich angebotenen 37.500 ¤ , die doch wohl vom Regisseur als eben das angesehen wurden, was jetzt zur Diskussion steht, nicht doch das Gegenteil von Großzügigkeit und Fairness auf Seiten Philiberts, falls man an den Regisseur è tutti quanti, die mit dem Film zurecht viel verdient haben, gleiche moralische Maßstäbe anlegen will, wie nun an das einst bewundernswerte, nun aber verachtete "arme Schulmeisterlein" in der Auvergne? Natürlich ist der geforderte Betrag von 250.000 ¤ unmäßig - aber was haben Rechtsanwälte aus "taktischen Gründen" nicht schon alles gefordert? Unmäßig erscheint diese Summe erst recht, wenn man sie von der moralischen Selbstlosigkeits- und Bescheidenheitshöhe des "Vorbilds" Georges Lopez aus sieht: wie ein Blick in den Höllenschlund der Geldgier, in dem der Schulpensionär nun hässlich sitzt. Gingen aber, muss man jedoch fragen, diesem anwaltschaftlichen Begehren jetzt verschwiegene vernünftigere, adäquatere Wünsche der Gewinnbeteiligung voraus, die zurückgewiesen wurden? Oder ist dem "Star" im Sinne Andy Warhols der unverhoffte Ruhm zu Kopf gestiegen und er hat durchgedreht?
Wer - oder besser: was - hat (ihn) da "durchgedreht"?
Ich plädiere dafür, die Fallhöhe des "Falles Lopez" niedriger anzusetzen, als die moralische Empörung es bisher getan hat. Die moralische Empörung der an dem Streit Unbeteiligten über den "Sünder" Lopez wäre erst durchdacht, wenn sie sich selbst durchschaute als pharisäerhaft. Vielleicht verhülfe eine Lektüre von Brechts "Der gute Mensch von Sezuan" dazu weiter. In einer Gesellschaft, in der kollektiv bewundert wird, wer sich aus Nichts ein Vermögen erspekuliert, sollte man gefälligst nachsichtiger sein mit dem Wunsch eines lebenslang im Schuldienst Dienenden, der an seinem Lebensabend auch am materiellen Gewinn teilhaben möchte, den sein bewundernswertes Beispiel bei so vielen gefunden hatte.
Wolfram Schütte
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