Jan Ullrich: zum Letzten
11.07.2006
Von Wolfram Schütte
Die Älteren unter uns - muss man ja schon sagen - erinnern sich wahrscheinlich noch an das Filmdokument von der Pressekonferenz des damaligen Schleswig-holsteinischen CDU-Ministerpräsidenten Uwe Barschel, als er mit einem Augenliedschlag, den man kaum je vergessen wird, sein Ehrenwort gegeben hat, dass er von der Bespitzelung seines SPD-Konkurrenten Björn Engholm nichts gewusst und sie nicht auch veranlasst habe. Es war eine glatte Lüge. Vergessen haben aber schon manche von uns, dass Engholm, der Kanzlerkandidat der SPD, wenig später in der politischen Versenkung verschwand, als bewiesen wurde, dass seine Behauptung, er habe nichts von der Spitzelung im Auftrag Barzels gewusst, ebenfalls gelogen war. Und: gab es je einen, der vorweg - “aus freien Stücken” vielleicht nicht, aber doch bevor es von anderer Seite ruchbar wurde - seine ehemaligen Stasi-Kontakte offenbart hätte? Einen nur? Nur einer, der´s gewagt hätte, sich “von sich aus” zu offenbaren? Hat nicht jeder geleugnet - bis nichts mehr zu verleugnen war?
Und jetzt Jan Ullrich; bis zum Beweis seiner Überführung als Lügner nimmt er “das Recht in Anspruch”, vor aller Welt zu behaupten, er habe nicht gedopt und sage die Wahrheit! Was für ein Recht? Was für ein Anspruch? Was für ein frech & feige fortgesetzter ganz und gar ehr- & charakterloser Betrug an jedem, der dem Wort eines “fairen” Sportsmanns, wider sein eigenes Misstrauen und seinen Unglauben, doch noch getraut hatte? Hatte trauen wollen - wider alle Wahrscheinlichkeit? Oder doch schon mit fieser sadistischer Erwartung darauf gespitzt hatte, den schon zutiefst im Sumpf der Unwahrhaftigkeit Vermuteten, darin untergehen zu sehen?
Es ist ein hohes Gut unserer Rechtsordnung, dass ein Angeklagter (vor Gericht!), bis zum Beweis seiner täterschaftlichen Schuld, als unschuldig zu gelten habe und anzusehen sei - wie belastend die Indizien auch aussehen mögen. Aber bevor die “Rechtspflege” tätig wird, gibt es (oder muss man sagen: gab es einmal?) den rechtsfreien Raum der öffentlichen Rede, in dem das Ethos der persönlichen Ehre & Wahrhaftigkeit am Platze ist (oder war?), die es für den Verdächtigten zu bewahren oder zu verteidigen gilt (eben notfalls & zuletzt: mit den Mitteln der Rechtsordnung).
Niemand weiß besser als der bereits öffentlich Angeschuldigte & Verdächtigte, ob er schuldig oder unschuldig ist, ob er begangen hat, was ihm nachgesagt wurde. Sein berechtigter Widerspruch rettet seine Ehre für & vor sich - selbst gegen die Welt, was vorkommen mag; seine Lüge aber entehrt ihn nicht nur (& verletzt zugleich alle, die seiner Lüge ihren sympathetischen Glauben schenkten), sondern sie tangiert auch die Glaubwürdigkeit jedes Unschuldigen, gegen den vielleicht anfangs vieles spricht, ohne doch am Ende zutreffend zu sein.
Schwerlich, scheint mir, sind einem solchen Lügner, der sich noch nicht einmal selber achtet, mildernde Beweggründe nachsichtig anzurechnen; selbst Dummheit wäre keiner; Unverschämtheit erst recht nicht..
Wolfram Schütte
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