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Montag, 21. Mai 2012 | 11:22

Dabeisein ist alles

17.07.2006

Öffentliche Traueranzeigen von Privaten

Von Wolfram Schütte

 

Der Tod eines “Big Shot” des Großkapitals ist der Glücksmoment für die Anzeigenabteilungen der großen überregionalen Printmedien. Denn dann melden sich mit großformatigen Todesanzeigen alle jene Unternehmen, denen der Verblichene als Aufsichtsrat, Vorstand oder dergl. “selbstlos” oder “unermüdlich” etc. “gedient” hat. Spät erst sieht man dann oft, wo überall der Tote zu Lebzeiten politisch & ökonomisch das Sagen hatte. Das Netzwerk seines Einflusses einem da vor Augen. Größe & Vielzahl der Anzeigen signalisieren seine und die ihn nun abfeiernde Macht - und die immer klammer gewordenen Anzeigenabteilungen der Printmedien fahren einen hochwillkommenen Gewinn ein.
Aber auch “Kleinvieh macht Mist”.

Denn beim Ableben eines Künstlers, hauptsächlich eines Literaten (manchmal auch eines politischen Freundes), kommen die Anzeigenabteilungen unserer Zeitungen oft zu einem unverhofften Geschäft auf dem sterbenden Markt der Todesanzeigen. Denn neben den oder dem/der unmittelbar Überlebenden melden sich dann regelmäßig auf dem publizistischen Friedhof Freundes- & Bekanntenkreise, in denen der (oder seltener: die) Tote verkehrt hatte, und geben ihrer Trauer als Kollektivanzeige öffentlich Ausdruck.
Was oder wem wollen sie damit ihre private Anteilnahme kundtun? Die ehrenden, auch liebenden Worte über Werk & Person des (oder der) Verblichenen sind ja schon in den Nachrufen der Feuilletons alle gesagt worden. Wollen sie den unmittelbar als Ehe- oder Lebenspartner, Eltern oder Kinder vom Tod Betroffenen damit öffentlich zur Seite stehen? Das werden sie ja wohl privat, telefonisch oder schriftlich, schon getan haben.
Wollen sie dem oder der Toten annoncieren, wie sehr er/sie nun fehlen wird? Kaum denkbar, dass daran noch einer glaubt.

Wollen sie, indem sie sich zum dem oder der Toten per Anzeige “bekennen”, seiner Nach- & ihrer Mitwelt bekunden, dass ein herausragender Mensch gestorben ist? Das aber haben die Nachrufer schon ausgiebig & vor allem wortreich getan.Was oder wem gilt die Todes-, besser: Traueranzeige, zu der sich nicht familiär Verbundene zusammengetan haben?
Wohl doch der Annonce: “Denn er war unser” (wie Goethe in seinem Gedicht auf Schillers Schädel formulierte); damit aber auch der öffentlichen Bekundung: “Denn auch wir waren die Seinen”, seine ihm Nächsten (nach den/dem/der Allernächsten). Mit der Anzeige drängen die sich selbst An- & Auszeichnenden aus der Anonymität aller Trauernden “in die erste Reihe“, gleich hinter die Angehörigen. Noch im Tod fällt so das Licht des erloschenen prominenten Stars auf jene, die sich per Zeitungs-Anzeige in der ihm dadurch öffentlich bekundeten Nähe positionieren: im Netzwerk seiner Satelliten.
Gewöhnlicherweise geht die Initiative dazu von einem der Trauernden aus. Höchst selten bleibt er (oder sie) allein mit seiner/ihrer Anzeige. Meist dann, wenn es sich um eine(n) Verstoßene(n) des Verstorbenen handelt & der Annoncenleser seinen Reim darauf selbst machen muss. In Hollywoodfilmen steht eine solche Person dann bei der Beerdigung weit entfernt vom Grab hinter Büschen, Bäumen, Grabsteinen (& legt ihre Rose erst ab, wenn alle Welt gegangen ist: diskret).
Seltener geschieht, was ich einmal erlebt habe, dass zwei späteste Geliebte eines Toten, die zu seinen Lebzeiten nichts von einander wussten, sich überm Grab & in gemeinsamem Gram herzerreißend theatralisch in die Arme fallen & mit dem untreuen Toten versöhnen.
Wer die Initiative zur Traueranzeige ergriffen hat, wird ihm bekannte Mittrauernde ansprechen - oft im telefonischen Schneeballsystem, sobald der Tod eingetreten ist. Dann finden sich manchmal Personennamen auf einem angezeigten Trauerplatz vereint, die nichts als dieser einmalige Anlass dort zusammengeführt hat: öffentlich bekannte Namen im Kreis von Nobodys.
Denn nur wenige Angesprochene werden sich dem Sog (oder Zwang?) eigensinnig entziehen und den zuhandenen Vorwurf hinnehmen, sie hätten sich schofel, geizig oder arrogant dem gemeinsamen Andenkendienst verweigert. Andere dagegen aber werden den Initiatoren grollen, weil man sie nicht angesprochen und damit wohl annonciert habe, dass sie “nicht dazu gehörten” oder schlimmer noch unterstellen, dass sie “bewusst übergangen worden seien”. Manche aber werden dann schnell eine eigene Liste initiieren (die tags drauf separat erscheint), um im Kreis weiterer Freunde doch & auch noch öffentlich dabei gewesen zu sein.

Man kann diesen Zeremonien des Abschieds auf dem Friedhof der Traueranzeigen zwei rudimentär weit zurückweisende Rituale ablesen. Während der Tod eines Wirtschaftsmächtigen noch einmal (oder erstmals?) für alle sichtbar seine öffentliche Funktionen in der bürgerlichen Gesellschaft aufruft und die Privatheit seines Todes mit den Insignien seiner gelebten Machtfülle umstellt, überwölbt & glorifiziert, kann man in den privaten Traueranzeigen, welche den prominenten Toten aus dem Erlebnisbereich der Kultur symbolisch umkränzen, auch den Versuch sehen, ihn im Augenblick seines Ablebens aus dem Öffentlichen zurück-, wenn nicht gar heimzuholen in die Intimität einer persönlichen Freundschaftskultur, in der er sich zu seinen Lebzeiten bewegte. Es könnte sein, dass das demonstrative Zeichen der privaten Anteilnahme mehr bedeutet, als die Eitelkeit, sie öffentlich auszustellen: nämlich, dass der Verstorbene nicht als geachtet, gefürchtet, bewundert erscheinen soll, sondern als ein Mensch, der freundschaftlich geliebt wurde.

Wolfram Schütte

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