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Dienstag, 22. Mai 2012 | 13:09

Heinrich Wefing: Der Fall Demjanjuk

14.10.2011

Schuldig, aber frei

John Demjanjuk ist über 90 Jahre alt. Seit Ende der 1970er Jahre steht er immer wieder vor Gericht und wird verurteilt. Was aber bedeutet eine Gefängnisstrafe für einen Greis? Ist sie nicht immer zu hoch, angesichts seines Alters und auch der Jahre, die Demjanjuk ohnehin schon im Gefängnis verbracht hat? Und sind die von der Münchner Staatsanwaltschaft geforderten fünf Jahre Freiheitsstrafe nicht viel zu wenig, angesichts der grauenhaften Taten, die offiziell »Beihilfe zum Völkermord« heißen? Diese Fragen versucht Heinrich Wefing in Der Fall Demjanjuk zu beantworten. Von SVENJA HOCH

 

Es ist ein schwerer Vorwurf, der Demjanjuk trifft: Von März bis September 1943 soll er bei der Ermordung von mindestens 28.000 Menschen im Vernichtungslager Sobibor geholfen haben. Es ist Der letzte große NS-Prozess, wie der Autor schon im Untertitel proklamiert. Er begann im Herbst 2009 und endete mit der Urteilsverkündung im Mai 2011. Heinrich Wefing hat ihn für die Wochenzeitung Die Zeit beobachtet und die daraus entstandenen Reportagen und Eindrücke in seinem Buch zusammengefasst.

 

Bald wird es niemanden mehr geben, der als junger Mensch in nationalsozialistische Machenschaften verstrickt war. Ebenso, wie auch die letzten Opfer, die Überlebenden der Arbeits- und Vernichtungslager, in wenigen Jahren keine Stimme mehr haben werden. Ob es deshalb so wichtig ist, fragt Wefing, diesen einfachen Fließbandarbeiter aus der Ukraine im Greisenalter abermals vor ein Gericht zu zerren?

 

Vielmehr soll, so behauptet der Autor, mit John Demjanjuks Hilfe das gigantische Versäumnis deutscher Rechtsprechung der 50er und 60er Jahre wettgemacht werden, die so viele der NS-Täter gar nicht erst belangte oder ihnen mit vergleichsweise milden Strafen begegnete. Heinrich Wefing unterstreicht die Bedeutung der Nebenkläger im Prozess Demjanjuks: Zum ersten Mal ist Überlebenden des ohnehin oft in Vergessenheit geratenen Vernichtungslagers im polnischen Sobibor möglich gemacht worden, vor einem deutschen Gericht ausführlich Zeugnis abzulegen.

 

Zerbrochenes Leben

Akribisch nimmt der Jurist und Kunsthistoriker Wefing den Leser mit auf die von Angst, Hunger und Verfolgung geprägte Lebensreise des ukrainischen Bauernsohnes, der die Grundschule nur mit Mühe abgeschlossen hat und als einfältiger Mann gilt. Demjanjuk war dreizehn Jahre alt, als Stalins Zwangskollektivierung die Ukraine in eine Hungersnot dramatischen Ausmaßes stürzt. Er überlebt, unter anderem, weil er Ratten und Mäuse isst.

 

Wenig später wird er von der Roten Armee zwangsrekrutiert, lange dauert es nicht, bis er in deutsche Kriegsgefangenschaft gerät. Das Lager in Chelm, in dem Hunger, Todesangst und die Ruhr regieren, ist seine nächste Station. Als er von SS-Leuten gefragt wird, ob er für sie arbeiten will, sagt er vermutlich freiwillig zu. Vor allem, so Wefing, weil ihm diese Entscheidung Essen, eine Unterkunft und sogar gelegentlichen Urlaub geboten hat. Aus dieser Zeit als sogenannter Trawniki im Vernichtungslager Sobibor existiert ein Dienstausweis, der zugleich das einzige und wichtigste Beweisstück im gesamten Prozess ist. Unzählige Gutachter haben ihn in den Händen gehalten, zuletzt gilt er als authentisch. Was aber Demjanjuk im Lager von Sobibor tatsächlich getan hat und vor allem wann und in welchem Umfang, darüber schweigt der Ukrainer bis zuletzt. Und es gibt keine lebenden Zeugen mehr.

 

Ein Epilog deutscher Rechtsgeschichte

Die Frage nach Demjanjuks Schuld, so betont Wefing in seiner Untersuchung immer neu, ist hinfällig angesichts der Tatsache, dass hier, fast 65 Jahre nach Kriegsende, ein mutmaßlicher KZ-Wächter angeklagt wird, nachdem die Lagerkommandanten und Schreibtischtäter vielfach nie belangt worden oder mit niedrigen Strafen davon gekommen sind. Dass Wefing dem Prozess um den vermeintlichen NS-Schergen wenig Sinnhaftigkeit zubilligt, verhehlt er an keiner Stelle. Vielmehr unterstreicht er, wie oft Demjanjuk in seinem Leben selbst zum Opfer geworden ist: Als Überlebender einer Hungersnot, der deutschen Kriegsgefangenschaft und nicht zuletzt durch die Behandlung amerikanischer, israelischer und auch deutscher Gerichte.

 

Denn Wefing zweifelt aufgrund der mangelhaften Beweislage rund um einen vergilbten Dienstausweis daran, dass dieser alte, zerbrechlich wirkende Mann wirklich KZ-Aufseher gewesen ist. Nicht nur die Verwechslung Demjanjuks mit einem KZ-Aufseher in Treblinka, der von den Internierten den Beinamen »Iwan der Schreckliche« erhielt und die maßgeblich für seine Verurteilung in Israel verantwortlich war, haftet ihm auch in München an wie ein Schatten. Auch das Urteil der Anwälte der Gegenseite, wonach Demjanjuk die freie Wahl gehabt hätte, den Dienst in Sobibor zu quittieren, hält Wefing für verfälscht.

 

Schließlich wird Demjanjuk zwar wegen Beihilfe zum Mord an 28.060 Menschen während der NS-Zeit zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt, zurück ins Gefängnis aber muss er aufgrund seines Gesundheitszustandes nicht. Kaum einen Tag nach dem Plädoyer von Demjanjuks Verteidiger sprachen die Richter ihr Urteil; das hinterlässt auf Wefings Zunge einen bitteren Nachgeschmack: Als hätte das Urteil schon zuvor längst festgestanden. Doch obgleich Wefing tiefe Zweifel an der Richtigkeit des Urteils und der Unvoreingenommenheit des Gerichts trägt, sieht er im Prozess Demjanjuks einen Sinn: Der Prozess sei vor allem ein großer Versuch der Wiedergutmachung und später Gerechtigkeit gegenüber den zahlreichen Opfern der NS-Verbrechen. 

 

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