Gerhard Mauz: Die großen Prozesse...
02.06.2005
Rechtschreibung
Wenn Gerichtsjournalismus in der Bundesrepublik Deutschland personifiziert werden müsste, dann würde er den Namen Gerhard Mauz tragen. Neben den drei Gewalten Legislative, Exekutive und Judikative verkörpert er die imaginäre vierte: die kritische, emotionale und rechtliche Auseinandersetzung mit dem, was Rechtsprechung genannt wird.
Wenn einer einen anderen als Pedant tituliert, dann hat das selten etwas mit Zuneigung und Respekt zu tun. Auf den Gerichtsreporter Gerhard Mauz (1925-2003) trifft die Bezeichnung hundertprozentig zu und eignet sich dennoch nicht als herabwürdigende Charaktereigenschaft. Vielmehr erweist das Wort dem sein Wesen offenbarenden Journalisten die größtmögliche Anerkennung und bewundernde Ehrerbietung.
Gerhard Mauz nämlich hat in seinen Gerichtsreportagen für das Nachrichtenmagazin "Der Spiegel" mehr als ein Vierteljahrhundert lang als wortgewaltiger und wortgewandter Pedant gearbeitet, in dem er so präzise wie möglich – was bei ihm nahezu perfekt bedeutet – die Sprache gebrauchte. Seinen Texten fehlte nie das entscheidende Kriterium, mit dem erst die Wirkung der Worte ihr Gewicht erhielt: zu Ende gedachte und in präzise Sätze gekleidete Gedanken und Beobachtungen, die ihn zum wichtigsten (und glaubwürdigsten) Justizjournalisten der Nachkriegszeiten machten. Mit analytisch klarem Verstand beobachtete er die Rechtsprechung der Bundesrepublik Deutschland in ihren besonders kniffligen, ja frontenbildenden Situationen. Entsprechend heißen die Kapitel des von Gisela Friedrichsen, seiner Nachfolgerin beim Spiegel, herausgegebenen Buches: „Versuche, die NS-Diktatur zu bewältigen“, „Die 68er Jahre und die RAF“ und „Große Kriminalfälle“.
Zu keiner Zeit stand Mauz sich selbst oder gar der Aufklärung durch eine freie Presse im Wege. Er nannte beim Namen, was beim Namen zu nennen war. Wenn Gerichtsjournalismus in der Bundesrepublik Deutschland personifiziert werden müsste, dann würde er den Namen Gerhard Mauz tragen. Neben den drei Gewalten Legislative, Exekutive und Judikative verkörpert er die imaginäre vierte: die kritische, emotionale und rechtliche Auseinandersetzung mit dem, was Rechtsprechung genannt wird. Rechtsprechung in der Strafjustiz.
Gerhard bohrt seinen wachsamen Finger tief in die Fehlleistungswunden der Justiz hinein. Überregional bekannt geworden sind dabei die Fälle Mariotti und Lettenbauer. Als die Bundesrepublik Deutschland schon nicht mehr jung war und viele hofften, die Vergangenheit als vergangen betrachten zu können, holte sie im mittleren Alter die braune Vergangenheit doch noch ein. Dort entwickelte sich der junge Reporter des Spiegel als unbequemer Begleiter der Auschwitz- und Majdanek-Prozesse, in dem er die richtigen Fragen stellte und durch seine Pedanterie (siehe oben) ungeschminkte Antworten forderte. Den Bombenterror der RAF stellte er konsequent in Frage, begleitete die Prozesse jedoch auch mit dem wachsamen Blick des engagierten Demokraten, der nicht bereit ist, der Kopf-ab-Mentalität zu folgen. Mauz zeigte, wie weh Demokratie tun kann und wie wichtig es ist, diese Schmerzen auszuhalten. Ein Höhepunkt zu diesem Komplex war sein Artikel „...außerhalb der Spielregeln“ im Jahre 1977 zum Ausscheiden des Richters Prinzing in Stuttgart-Stammheim.
Gegen den Boulevardtrend der Berichterstattung über spektakuläre Strafprozesse (Jürgen Bartsch, Marianne Bachmeier, Monika Weimar) brachte er seine scharfe Analytik in Stellung. Mauz nahm sich das Recht heraus, die Rechtsprechung da zu kritisieren, wo das unabdingbar nötig war. Er war kein Täterversteher und kein Opferdemütiger, er war ein unermüdlicher Streiter für Gerechtigkeit. Und trat damit doch wieder vehement für Täter und Opfer ein, jedoch auf eine Art, die ihn unbeliebt machte beim gemeinen Publikum und die ihn zum Angstmacher der Justizbehörden werden ließ. Am Montessori-Prozess (vor dem Landgericht Münster wurde in einem Massenverfahren wegen angeblichen sexuellen Kindesmissbrauchs verhandelt) wäre Gerhard Mauz selbst fast zerbrochen. „Am Ende seiner Laufbahn beim Spiegel hat er die Justiz vor einer Katastrophe bewahrt – was ihn an den Rand seiner Kräfte trieb, ja fast umbrachte, doch er hat diesen Einsatz nicht gescheut und nicht bereut.“, schreibt Gisela Friedrichsen im Vorwort.
Der Mahner Gerhard Mauz hat ein beispielloses Lebenswerk hinterlassen, das nun in Ausschnitten als Buch vorliegt und als Pflichtlektüre in Jurisprudenzseminaren dienen sollte.
Klaus Hübner
Gerhard Mauz: Die großen Prozesse der Bundesrepublik Deutschland. Herausgegeben von Gisela Friedrichsen. zuKlampen! Verlag. Springe. 2005. Hardcover. 240 Seiten. 19,80 Euro. ISBN 3-934920-36-5.
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