Ein unmoralisches Aufgebot
Pollmann will der Moral also auf ihre tugendhafte Schliche kommen, indem er das Pferd von hinten aufsattelt. Nach einer umfangreichen Einleitung, in der eine Unterscheidung zwischen guten, schlechten und bösen Taten und Absichten herausgearbeitet wird, stellt er seinen Lesern im Hauptteil des Buches 21 in alphabetischer Reihenfolge geordnete Beispiele für unmoralische Handlungen vor – darunter finden sich z.B. Ausbeutung, Beleidigung, Folter, Lüge, Unterlassung und Zwang.
Diese werden ihrem phänomenologischen Bestand nach auch recht gründlich erörtert. Anhand dieser im allgemeinen als verachtenswert betrachteten, aber nichtsdestotrotz alltäglichen Vergehen werden die Schattenseiten des menschlichen Lebens und Strebens beleuchtet. Pollmann will auf diese Weise verdeutlichen, dass das, was wir als Moral kennen und anerkennen sollen, nicht etwa ein ursprüngliches, naturgesetzliches Gut mit universaler Geltung beschreibt, sondern ein Konstrukt ist, das Taten, durch die menschliches Zusammenleben gefährdet werden könnte, nachgeordnet wurde.
Neu ist diese Vorgehensweise, die sich dem Thema von seiner Rückseite her nähert, indessen nicht: Ein Stück weit in diese Richtung hat z.B. bereits Nietzsche argumentiert, auch wenn dessen genealogischer Ansatz ein gänzlich verschiedener ist – und zu einem komplett anderen Ergebnis kommen will. Doch in einem Punkt sind Pollmann und Nietzsche sich einig: Strafe muss sein – auch, wenn sich Nietzsches Ansichten diesbezüglich überhaupt nicht mit dem decken, was Pollmann im Schlussteil der Unmoral über die Notwendigkeit von Sanktionen, die in ihrem Kern im Grunde ebenfalls als unmoralisch zu verurteilen wären, herausstellen möchte.