Man(n) fragt sich, was geschehen wäre, wenn es nicht eine Frankfurter Richterin gewesen wäre, die eben jetzt Koran-Suren so auslegte, dass männliche Prügel als hinzunehmende Kollateralschäden einer muslimischen Ehe (und wäre sie auch geschieden) anzusehen seien, sondern wenn es ein Mann gewesen wäre, sprich ein deutscher Richter, der sich einmal versuchsweise als Mullah geriert hätte. Natürlich ist das eine rhetorische Frage. Denn jeder weiß, welche zum Abruf bereiten Klischees zur Hetzjagd auf ihn von der Leine gelassen worden wären - erst recht natürlich von allen, die sich für feministische Belange ins Zeug legen. Die Tatsache aber, dass es ein Frau war, ist nachdenkenswerter, weil doppelt peinlich. Dies umso mehr, als die Juristin mit einem Doppelnamen nicht nur Ehe-erfahren scheint (mithin nicht als das beschimpft werden könnte, was früher einmal “eine verknöcherten Jungfer” genannt worden wäre), sondern sie sich auch als eine Person ausweist, die durch ihren Namen zu erkennen gibt, dass sie einen feministisch erstrittenen Namensgleichheitsgewinn für sich in Anspruch genommen hatte, mithin als “emanzipiert“ gelten möchte. Wie kann man ihre “unverständliche” Handlungsweise dann erklären?
Vielleicht ist sie sich nur besonders intelligent vorgekommen, indem sie mit ihrer Koranlektüre angeben wollte - und wie so oft, wenn man sich für besonders intelligent hält, sieht man/frau dann doch meistens am Ende sehr dumm aus. Oder müssen wir annehmen, dass eine deutsche Richterin meinte, sich besonders “männlich” verhalten zu müssen, als ihre Geschlechtsgenossin sie um Hilfe gegen ihren prügelnden Mann bat?
Möglicherweise war es aber auch so, dass die Frankfurter Richterin lieber einer Hilfesuchenden von der Höhe ihres Richteramtes herab und mit einer kulturelle Kompetenz, die ihre Privatsache ist, eine eitle Belehrung zuteil werden lassen wollte, von deren doch am eigenen Leib leidvoll erfahrenen Erlebnis die ehelich Malträtierte schnellsten zu befreien zweimal die arrogante Richterin angerufen hatte? Angerufen, um das laut Gesetz obligatorische “Trennungsjahr” vorzeitig zu beenden. Statt wie jetzt geschehen, mit dem Hinweis auf die angeblich religiös begründete “Normalität” männlicher Gewaltanwendung in muslimischen Ehen die von deren Opfer gewünschte vorzeitige Scheidung abzulehnen, hätte doch die Richterin gerade deshalb zumindest erkennen müssen, dass Gefahr für Leib & Leben der Frau im Verzuge ist.
Gesetzt, die von ihrem Mann getrennt lebende, aber nicht geschiedene Frau & Mutter ginge jetzt mit einem anderen Mann ein Verhältnis ein, so müßte die auf ihre Islamkenntnisse stolze deutsche Richterin wissen, dass es sich dann um einen Ehebruch handelte, für den der Koran mehr als nur die “normalen” Prügel vorsieht. Sollte etwa die marokkanisch Geprügelte zur Strafe, dass sie eine Ehe mit einem gewaltbereiten Muslim eingegangen war, noch einmal nachträglich & höchst richterlich zu einem “enthaltsamen” Trennungsjahr angehalten werden? Das wäre nicht nur obszön, sondern auch sadistisch. Deshalb nehmen wir es lieber nicht an.Umso unverständlicher aber ist es deshalb, dass die deutsche Richterin, gerade aufgrund der von ihr angeführten Bedrohungen die davon immer noch Betroffene nicht unverzüglich durch ein vorgezogenes Scheidungsurteil rechtskräftig befreit hat. Der Eindruck, dass die Richterin gesetzlich garantierte deutsche Grundrechte durch ihren kulturrelativistischen Hinweis auf Koran-Suren gebeugt habe, ist nicht von der Hand zu weisen. Dabei sollte ja gerade unser Gesetz Schutz & Hilfe denen bieten, die von “archaischen” kulturellen Über- & Angriffen bedroht werden - ob es sich im Blutrache, Ehrenmorde oder Gewalt in der Ehe handelt.
Und noch eines zuletzt: eher wäre mir in diesem Falle eine Rechtsbeugung zugunsten ihrer Geschlechtsgenossin von einer deutschen Richterin willkommen gewesen, als deren fortgesetzte Demütigung einer Hilfesuchenden mittels einer bürokratischen Herzlosigkeit, die auch noch scheinbar kulturliberal dekoriert wird, um eine vom Gesetz ermöglichte, jedoch persönlich unterlassene mitmenschliche Hilfeleistung zynisch zu salvieren.