Am 20.September 06 wurde mein Interesse erstmals durch einen groß aufgemachten Bericht im Wirtschaftsteil der „Süddeutschen Zeitung“ (SZ), angelockt durch ein Farbbild aus dem „Parfüm“, auf den Fall gelenkt, der mich seither immer wieder beschäftigt hat: mich und die SZ (von den „Betroffenen“ ganz zu schweigen).
Unter dem Titel: „Anklage gegen Parfüm-Investor steht bevor“, lautete der Untertitel: „Chef von VIP Medienfonds soll Fiskus und Geldgeber um 260 Millionen Euro geprellt haben / Anwalt weist Anschuldigungen zurück“.
Aha, dachte ich mir, es handelt sich um Wirtschaftskriminalität im Filmmilieu. 260 Mio. ¤ sind kein Pappenstiel. Aber „Das Parfüm“, wird in dem Bericht sogleich versichert, riecht nicht danach. Eher hat es die Münchner Staatsanwaltschaft auf die richtige Spur gebracht. Allerdings wurde sie nicht von sich aus tätig, sondern die geprellten „Anleger“ haben sie dazu motiviert. Sie fürchten nämlich, dass sie Steuern (nach)zahlen müssen, wo es doch ihr Anliegen war, „Steuern zu sparen“. Steuern „sparen“ heißt vom „Staat“ aus gesehen, ihm zustehende Einkünfte aufgrund einer legalen Ausnahmeregelung von seinen Staats- & Steuerbürgern nicht zu erhalten.
Am 5. Oktober 2006 hieß es dann wieder in der SZ, diesmal unter der Dachzeile „Haftprüfung in einem der größten deutschen Steuerverfahren“, dass der „führende Filminvestor im Gefängnis bleibt“, weil der einsitzende „Kaufmann Andreas Schmid“ mit seinem „Medienfonds 12 400 Anleger und den Staat um fast 400 Millionen Euro geprellt haben soll“.
Am 4/5. Februar 2007 beschäftigte sich der immer gleiche Autor Klaus Ott in der SZ unter dem Titel „Festgeld für Hollywood“ erneut mit dem Steuer- und Finanzskandal. Diesmal aber legte er den Akzent darauf, dass die „Filmfonds das Geld ihrer gutbetuchten Klientel vor allem in Übersee ausgegeben hatten, während einheimische Produktionen darbten. Der deutsche Fiskus subventionierte Hollywood, und mancher Anleger schaffte es auf diese Weise, seine Steuerschuld so weit zu drücken, dass er auch noch in den Genuss der Eigenheimzulage kam. Der Staat ließ sich also doppelt ausnehmen. Erst Ende 2005 bereitete die Bundesregierung diesem finanz- und medienpolitischen Irrsinn ein Ende“.
Einen Tag darauf, am 5. Februar 2007, ist Klaus Ott wieder in der SZ-Wirtschaft zur Stelle, nun aber auf Seiten der Steuerdrücker und Staatsausnehmer. Denn jetzt hat sich der „Filmfonds zur Horrorgeschichte entwickelt“, weil angeblich „die Finanzbehörden eine ihrer größten Rückforderungsaktionen vorbereiten“, aufgrund deren „etliche Anleger sich verschulden müssen, um Steuern zahlen zu können“ – die sie ja ganz am Anfang hatten sparen wollen. Dabei ist es – soweit ich sehe (oder habe ich den Fortlauf des Falls nicht mehr verfolgt?) – noch gar nicht zur Eröffnung eines Verfahrens gekommen und Andreas Schmid sitzt immer noch in U-Haft.
Privat vorsorgen durch öffentliches Abkassieren
Natürlich ist das eine Groteske in einem Finanzdschungel, dessen lianenhafte Verschlungenheit einem Greenhorn wie mir auf Anhieb nicht durchschaubar ist. Eine ganzseitige Anzeige der „Hannoversche Leben“ Versicherung, auf der die kürzlich als Harald-Schmidt-Nachfolgerin gescheiterte Anke Engelke in Jeans und Pulli gewieft oder pfiffig ein Auge zukneift, ist mir dabei zu Hilfe gekommen. „Privat vorsorgen, öffentlich abkassieren“ heißt der Werbeslogan und er verspricht dieser jungen Klientel: „Bis zu 15.000 Euro vom Staat holen: mit unserer günstigen Riester-Rente“. Hier wird offensichtlich auf eine Mentalität spekuliert, die im „Staat“ eine dumme Kuh sieht, die es zu melken gilt. Und wenn diese dumme Kuh grasen (also Steuern) will, um wiederzukäuen und Milch zu produzieren, wedelt der gewitzte Abkassierer mit seinen Steuersparmodellen, kneift kumpelhaft ein Auge zu und annonciert „dem Staat“, der ihm diese Schlupflöcher zur Verfügung gestellt hatte: „bei mir ist nichts zu holen“ – wobei gerade nur bei denen etwas zu holen wäre, die gewissermaßen (oder gewissenlos?) ihre Vermögen an der Steuer „vorbei“ grinsend vermehren.
Denn die 12 400 Anleger, die dem Medienfonds insgesamt 633 Mio. ¤ überweisen haben – das sind pro Kopf durchschnittlich mehr als eine ½ Mio. ¤ (!) – gehören selbstverständlich zu den vermögensten in Deutschland. In einem der Ottschen SZ-Artikel heißt es denn auch: „Zur Klientel zählen Vorstände aus Großkonzernen, die im wichtigsten deutschen Aktienindex Dax notiert sind“, und in einem anderen Beitrag, dass auch solche Anleger dazu gehören, die „nach dem Ausscheiden aus dem Job ihre Abfindungen vor dem Fiskus retten wollten“. „Retten“ ist gut gesagt, - als rette sich einer mit seiner letzten Habe vor der gierigen Gefräßigkeit des Staates, der auf sein Einkommen, wie auch auf das aller anderen auch, „Steuern“ erheben wollte, ohne deren Zufluss er ja nicht „Staat“ sein kann & soll. Reich muss ja schon sein, wer soviel Geld als Privatvermögen zur Verfügung hat und es nicht „anlegt“, damit es Zinsen oder Gewinn heckt (die er dann allerdings versteuern müsste), sondern es einem VIP-Fond einzig und allein zu dem Zweck überweist, um damit „Steuern zu sparen“, also im besten Fall gar keine zu zahlen - aber, wie die SZ schreibt, auch noch zusätzlich die Eigenheimzulage zu „kassieren“!
Das heißt zu gut deutsch oder in plain words: 1. Die Anleger sind bereits so vermögend, dass sie ohne diese Anlagesumme sehr gut leben können. 2. Ihr ohnehin schon vorhandenes Vermögen wird durch die Fondsanlage stillschweigend & automatisch dadurch vergrößert, dass sie in dieser Höhe für ihre nebenher laufenden Einkünfte - die ja beträchtlich sein müssen, damit sich der Deal lohnt – keine Steuern bezahlen mussten oder ihre beträchtlichen „Abfindungen“ ebenfalls steuerfrei bleiben. Der „Fiskus“, also die Finanzbehörde des Staates, der von jedem Gehalts- oder Lohnabhängigen dessen Steuern sofort abzieht, geht bei dieser Klientel, die einen Teil ihres monetäres Vermögen in dem „VIP Medienfond“ angelegt hat, so leer aus, als handele es sich um mittel- & erwerbslose Tagelöhner, die von ihren bescheidenen Ersparnissen leben und von „Vater Staat“ auch noch eine Eigenheimzulage erbetteln müssen, damit sie über die Runden kommen. Ist das gewissermaßen Hartz IV auf Millionärsebene? Dann wären aber die wirklichen Hartz IV- Empfänger (was immer sie „an der Steuer vorbei“ sich nebenbei dazu erwirtschaften sollten) kleine Stichlinge gegenüber diesen steuerbegünstigten Weißen Haien.
Staatlich abgesichertes Privatrisiko
Was verschaffte den ohnehin Reichen die weitgehend steuerfreie Akkumulation ihres Reichtums qua Anlage im „VIP- Medienfonds“? Dass die Anlagen des „Medienfonds“ seit geraumer Zeit als „Risikokapitalanlage“ von der deutschen Steuer anerkannt wurde. Weil sich also ein Anleger mit seinem Kapital auf ein Risiko einlässt, das zum Verlust seines Kapitals führen könnte, übernimmt der Staat - den gerade diese Klientel am liebsten ganz aus dem Wirtschaftsgeschehen herausschmeißen möchte - deren investiertes „Kapitalrisiko“, in dem er ihnen in dessen Höhe die Steuern für deren anderweitigen Gewinne und Einkünfte sofort erlässt. Sie werden gewissermaßen als schützenswerte Spezies – und zwar im Voraus (!) – behandelt, weil sie mit ihrem persönlichen Vermögen ein Geschäfts-Risiko eingingen.
Dieser „Anreiz“, Kapital „risikoreich“ im Filmbereich einzusetzen, geht darauf zurück, dass die weitgehend subventionierte Filmproduktion in der BRD (und nach ´89 in Gesamtdeutschland) im Hinblick auf „international amortisierbare“ Filme - also weitgehend Constantin-Produktionen Bernd Eichingers – das dazu nötige Kapital fehlte. Ursprünglich als Kapitalbeschaffungsmaßnahme zur „Wettbewerbsfähigkeit“ deutscher Großproduktionen gedacht, wurde das nationalstaatliche Finanzierungsmodell sehr schnell von deren Adressaten als eine Möglichkeit begriffen, risikolos – nämlich legal – ihre zu versteuernden Einkünfte von deren Versteuerung zu befreien, indem sie sich angeblich als patriotische Anleger auf das „Risiko“ eines Filmfonds einließen.
Wie sehr der vom Gesetzgeber intendierte Gemeinnutzen – nämlich die Kapitaldecke der nationalen Filmproduktionsmöglichkeiten zu vergrößern – sofort in individuellen Eigennutzen der Anleger umfunktioniert wurde, offenbarten die 600 Mio ¤, die dem VIP Medienfonds zuflossen. Soviel „riskante“, sprich (vorsichtig gesagt) nicht auf Anhieb erfolgreiche, sondern eher mediokre und marktwirtschaftlich zweifelhafte Produktionen konnte der Medienfonds in Deutschland gar nicht finden, weil seine Anleger ja primär gar nicht an Rendite, sondern an Verlust interessiert waren. Denn nur unter diesen Auspizien waren ihnen ja die sofortigen Steuerabschreibungen in der Höhe ihrer Einlagen sicher.
Um diesem Ziel ihrer Anleger zu entsprechen, musste der VIP Medienfonds in Hollywood, wo man sich über das Geld der „dummen Deutschen“ amüsierte, vorstellig werden und besonders an nicht-lukrativen Produktionen sich beteiligen – in solchen, an denen auf Profit interessierte Produzenten kein Interesse hatten. Auf diese Weise kam es dazu, wie Klaus Ott pointiert schrieb, dass „der deutsche Fiskus Hollywood finanzierte“, weil der VIP Medienfonds verzweifelt nach „Risiko“- Möglichkeiten suchen musste, damit seine deutschen Anleger dem Finanzamt melden konnten, sie hätten ihre gesetzliche Pflicht getan.
Offenbar aber hat Andreas Schmidt als oberster VIP Fondsmanager nicht genug willige Vollstrecker für Risikobeteiligungen in Hollywood gefunden oder ihm ist selbst diese Art der Geldverschleuderung in faule Geschäfte auf den Nerv gegangen. Vielleicht aber auch wollte er den langwierigen Verlaufsprozess von Geldverlust als Vermögensgewinn abkürzen. Jedenfalls scheint er dazu übergegangen zu sein, „ein Großteil des Kapitals nur >eine juristische Sekunde< lang“ (Ott) bei Filmfirmen zu parken und es dann gleich darauf bei Banken als „Festgeld“ (zu einer hohen Rendite) anzulegen.
Zumindest glaubt ihm die Staatsanwaltschaft auf diese Schliche gekommen zu sein. Damit aber wäre der Terminus „Risikokapital“ hinfällig, als das knapp 10.000 der Anleger ihre Einlage beim VIP Medienfonds dem Finanzamt angegeben hatten. Sie müssen sich wie die Finanzämter, die nun von ihnen die „gesparten“ Steuern in Höhe von 275 Mio ¤ (!) zurückfordern, getäuscht fühlen. Allerdings war ihnen, die sich angeblich auf das Risiko eingelassen haben wollen, ihr angelegtes Geld zu verlieren – um in den Genuss der für sie wertvolleren Steuerersparnis zu gelangen –, auch noch vom VIP Medienfonds“ die Rückzahlung ihres so genannten „Risikokapitals“ versprochen worden – jedoch erst im nächsten Jahrzehnt. Das bei den Banken als „Festgeld“ gebunkerte Kapital, argumentiert die Staatsanwaltschaft, sei genau dafür vorgesehen gewesen.
Der Fiskus als Spielverderber
So stände der immer noch einsitzende VIP-Gründer Schmid als treusorgender Hausvater seiner Anleger & deren Kapital da; die Anleger als betrogene Betrüger, die mit ihrem Kapital sowohl eine angebliches Risiko eingegangen sind, als auch versichert bekommen hatten, dass es de facto doch keines sei; und „der Fiskus“ tritt nun als Spielverderber auf, weil er von den hoch vermögenden „Sparern“ zurückverlangt, was sie ihm entzogen gehabt zu haben geglaubt hatten.
Warum habe ich aber diesen beschwerlichen Ausflug auf ein unbekanntes, fremdes & fernes Terrain wie die deutsche Steuergesetzgebung zugunsten der „besser Verdienenden“ unternommen? Um mir selbst klar machen & vorstellen zu können, wie „die Wohlhabenden“ es anstellen, ganz legal immer „wohlhabender“ zu werden, ohne einen Finger zu rühren - Dank eines Steuersystems, das auf ihre Interessen zugeschnitten ist und ihnen erlaubt, sowohl „Steuern zu sparen“, als auch ihre Vermögen derart am Staat vorbei zu steuern, dass dieser leer ausgeht und er ihnen doch gleichzeitig die prallen Taschen erst so recht füllt. Es handelt sich dabei um das offene (Betriebs-) Geheimnis großbürgerlicher und großindustrieller „Steuerabschreibungen“. Der VIP Medienfonds war & ist nur ein Weg dazu. Weil er in einer Sackgasse endete, konnte einmal rückblickend in aller Ruhe betrachtet werden.