Könnte es sein, dass für unseren Bahn-Napoleon endlich sein Waterloo in Sicht ist? Die scheibchenhaften Zu- & Eingeständnisse einer von mal zu mal größer gewordenen Zahl von „Ausforschungen“ des Bahnpersonals haben den nassforschen Konzernchef Mehdorn jetzt auch für seinen ignoranten Aufsichtsrat zu einem Personalproblem werden lassen.
Hart & mutig hat Mehdorn bislang alle von ihm provozierten & zu verantwortenden Konflikte überstanden & ist im Laufe der Zeit immer mehr in die Rolle eines Hollywood-Stars hineingewachsen, der von einem Darstellungskapital lebt, das man im amerikanischen Filmbabylon einmal zum Slogan verdichtete: „The man you love to hate“. Gründe für diese perverse Liebe eines schnell gewachsenen deutschen Publikums zum „worst guy“ hat er am laufenden Band geliefert, ohne dass ihn das als ebenso schamloser wie unverschämter Selbstdarsteller seiner Machtfülle je ernsthaft in die Bredouille gebracht hätte.
Wenn er jetzt nicht stürzt – nachdem er eben erst eine großflächige Überwachung zugegeben & zugleich eine zweite totale, um nicht zu sagen totalitäre, bewusst verschwiegen hatte –, dann muss er eine Armee von „Leichen im Keller“ haben, die ihn schützt.
Denn toller & ausdauernder als er ist bislang kein Wirtschaftsführer Ministern, Parlament & Öffentlichkeit auf der Nase herumgetanzt – als Angestellter des Bundes! Auch hat bisher kein Westler sich derart in das („menschenverachtende“) DDR-Sicherheitssyndrom hineinversetzt – wie dieser Mielke von der Bahn.
Sollte wirklich das ausschließliche Interesse für diesen geheimdienstlichen Totalverdacht (wg. „möglicher Korruption bei Vergabe von Aufträgen“) gegen alle Angestellten der DB zutreffen (ein Schelm, wer anderes denkt), dann möchte man doch ein paar Fragen beantwortet haben:
1. Richtet sich der Korruptionsverdacht auch gegen jene von der Bahn, die den Auftrag vergeben haben?
2. Was hat der Auftrag an ein Fremdunternehmen die Bahn gekostet?
3. Was war der begründete Anfangsverdacht, der zu dieser Rasterfahndung führte?
4. Haben die dreimaligen, zuletzt totalen Überprüfungen zu (justiziablen) Erkenntnissen - und falls: in wie vielen Fällen - geführt?
5. Sollten aber die Ergebnisse null gewesen sein, geht die Bahn dann davon aus, dass es in keinem Falle zu Korruptionen gekommen ist?
Eine 6. Frage richtet sich aber schließlich darauf, mit welchen juristischen und unter welchen materiellen Bedingungen der „Mielke von der Deutschen Bahn“ in die freie Wildbahn der flottierenden Führungskräfte ge- oder versetzt werden kann? Oder wird hier eine ausgebrochene Paranoia ggf. schizophren behandelt?