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Donnerstag, 09. Februar 2012 | 15:38

Mit UDSSR-Methoden gegen die Finanzbehörde

06.08.2009

Sowjetpsychiatrie in der Bananenrepublik

Es darf nicht hingenommen werden, dass die sowjetische Instrumentalisierung der Psychiatrie bei uns zur Praxis einer Landesregierung wird, um systemrelevante Banken & Kapitaleigentümer gegen die eigenen Steuerfahnder zu schützen. WOLFRAM SCHÜTTE über erschütternde Vorgänge in der Finanzmetropole Frankfurt.

 

Es gab schon des Öfteren in den letzten Jahren - genau genommen: immer öfter, bzw. erst recht jetzt - Anlass, von der BRD als einer „Bananenrepublik” zu sprechen - im Sinne jener Definition, die der Frankfurter Oberstaatsanwalt Wolfgang Schaupensteiner, der seit mehr als anderthalb Jahrzehnten schwerpunktmäßig die Korruption in der deutschen Bankenmetropole verfolgt, in einem FAZ-Interview vom 13.3. 2002 so formulierte: „In ‚Bananenrepubliken‘ (haben) Politik, Wirtschaft und öffentlicher Dienst in Permanenz die Füße alle unter dem selben Korruptionstisch stecken.”

Schaupensteiner, der´s ja wissen müsste, hält die Bundesrepublik jedoch nicht für eine Bananenrepublik. Und zwar ganz einfach deshalb, weil die drei gesellschaftlichen Bereiche nicht in Permanenz (sondern nur von Fall zu Fall?) unterm „Korruptionstisch” sich verbandeln.

Wenn man jedoch die Latte so hoch legt, erreichen sie selbst Bananenrepubliken selten.
Aus dem gleichen Grund haben wir ja auch keinen „Staatsmonopolitischen Kapitalismus“, weil es der „Stamokap”-Theorie zufolge im Hoch- oder Spätkapitalismus allein „die Konzerne” sein müssten, die Richtung und Maßnahmen der Politik zugunsten von ihren Interessen lenken und beeinflussen, und bei uns sind es ja vornehmlich auch noch die Banken, die der Staat „systemrelevant” alimentiert.

Weder in einer Bananenrepublik, noch unterm Stamokap zu leben: - diese Illusion hatten auch einige stolze Staatsdiener, nämlich mehrere Frankfurter Steuerfahnder, die 1996 (!) in der Frankfurter Commerzbank-Zentrale vorstellig wurden, um am Tatort wegen Tausender Fälle von Steuerhinterziehung tätig zu werden.

Begreiflicherweise fand der Vorstand der Bank - wie Matthias Thieme berichtet, der in der Frankfurter Rundschau den Fall en détail recherchiert hat - den „Einmarsch” der Steuerfahnder „höchst unangebracht”. Man werde „in Sorge um den Finanzplatz Deutschland” beim Ministerpräsidenten (Hans Eichel, SPD) und Bundeskanzler (Helmut Kohl, CDU) protestieren, ließ er die unwillkommenen Gäste wissen.

Im Übermut ihres Rechtsbewusstseins, dem Staat Millionen mit Hilfe der Bank hinterzogener Steuern zurückzuholen, antworteten die frohgemuten Beamten dem Vorstand: „Dann sagen Sie dem Bundeskanzler schöne Grüße von der Steuerfahndung Frankfurt!“

Die Illusion der Frankfurter Steuerfahnder, im Staatsinteresse kriminelle Machenschaften ohne Ansehung von Person und Macht-Organisation zu verfolgen, sollte jedoch keine Zukunft haben - nachdem 1999 Roland Koch (CDU) in Koalition mit der FDP die hessischen Regierungsgeschäfte übernommen hatte.

„Trotz anhaltend hervorragender Arbeit”, beschreibt Thieme in der FR (4. 8. 09) die Wende von 2001, „dürfen die Fahnder größere Steuerhinterziehungs-Fälle plötzlich nicht mehr verfolgen. Als sie protestieren, werden sie versetzt, mit Disziplinarmaßnahmen überzogen, zum Psychiater geschickt und schließlich mit Mitte Vierzig zwangspensioniert. Dabei herrscht in der Steuerfahndung großer Personalmangel”. Letzteres ist offenbar willkommen.

Nun mag es ja - freilich nur für Verfassungspatrioten und Demokratie-Gläubiger - schon empörend genug sein, dass eine CDU/FDP-Landesregierung in der deutschen Bankenmetropole den „Besserverdienenden”, auf ihrem verschwiegenem Weg zu noch besserem Verdienst am Fiskus vorbei, hilfreich gegen den „Übermut der Steuer-Ämter” unter die Arme greift.

Umso bewundernswerter aber ist auch, dass es Staatsbeamte gab (gibt?), die gegen die Übermacht derer, die in ein öffentliches Amt gewählt worden waren, „um Schaden vom deutschen Volke abzuwenden”, protestieren und sogar gegen Disziplinarverfahren klagen, wenn sie erkennen, dass der Staat es verhindert, dem ihm von Steuerhinterziehern verursachten Schaden durch Verfolgung der Täter zu beheben.

Verletzung der Menschenrechte

Handelte es sich bislang um einen Vorgang, bei dem man durchaus ein Oszillieren von Stamokap im Lichte einer westlichen Bananenrepublik wahrnehmen konnte, so trifft jedoch für die darauf folgende Entwicklung das Motto „ex oriente lux” zu. Denn was mit den Steuerfahndern von Seiten der Hessischen Landesregierung angestellt wurde, war eben das, was im östlichen staatsmonopolistischen Kommunismus der UdSSR als „Psychiatrisierung" unbotmäßiger Staatsbürger zurecht von den freien westlichen Gesellschaften mit dem Begriff einer unerträglichen Verletzung der Menschenwürde öffentlich an den Pranger gestellt worden war.

Denn „Anfang des Jahrzehnts” - berichtet Thieme in der FR über die „auffällige Häufung” von Dienstunfähigkeiten bei Hessischen Finanzbeamten, von denen 2001 mit 56 Fällen doppelt so viele betroffen waren, als im Durchschnitt in anderen Jahren - wurden von den Frankfurter Steuerfahndern zwei wegen „paranoid-querulatorischer Entwicklung“ und zwei andere wegen einer „Anpassungsstörung“, die alle „lebenslang arbeitsunfähig” mache, in den vorzeitigen Ruhestand versetzt.

Was für ein fürsorglicher Staat! Immerhin: (statt sie in die Psychiatrie einzuweisen) alimentiert er seine ihm unliebsamen, weil korrekten Beamten, mit Ruhestandsgehältern, deren Zig- und Hundertfaches sie ihm jedoch als Staatsdiener eingetrieben hätten, wenn man sie nur ihre fachkundige, erfahrene Arbeit weiter hätte machen lassen.

Die mit derartigen UdSSR-Mitteln ihre Finanzbehörde traktierende Hessische Landesregierung - an der Spitze der Dalai-Lama-Freund Koch - fand natürlich einen willfährigen, dienstbereiten und vor allem diensteifrigen psychiatrischen Helfershelfer, der seit 2005 insgesamt 22 Gutachten für Beschäftigte der Finanzverwaltung verfasste und 14 von ihnen Dienstunfähigkeit bescheinigte, was den SPD-Politiker Günter Rudolph dazu bewegte, von „einer beachtlichen Quote” zu sprechen - und wenn man von der sozialdemokratischen Ironie zum naheliegenden Zynismus fortschritte, zur Frage führte, wer den Psychiater erfolgreicher bestochen haben könnte: die Regierung oder die in die Frühpension Entlassenen.

Immerhin ermittelt die Staatsanwaltschaft derzeit gegen den Frankfurter Psychiater wegen des „Verdachts auf Ausstellung unrichtiger Gesundheitszeugnisse”. (Mal sehen, wie weit die hessische Justiz unter der hessischen Regierung kommt). Denn obwohl diese Unzierde ihres Berufstandes sich noch nicht einmal die Mühe individueller Beurteilungen gemacht hatte, sondern mit wortgleichen Befunden die vier Opfer ihrer „gutachterlichen" Tätlichkeiten aburteilte, sieht die Hessische Landesregierung noch heute keinen Grund zum Zweifel: „Wortgleiche Befunde seien bei gleicher Diagnose ‚naheliegend‘. Zudem habe keiner der Betroffenen Widerspruch gegen seine Versetzung in den Ruhestand aus gesundheitlichen Gründen eingelegt“, erklärte der CDU-Gesundheitsminister Banzer ebenso einfältig wie zynisch.

Ein Beamter, der von seinem Dienstherrn mit psychiatrischer Hilfe bescheinigt bekommt, er sei paranoid-querulatorisch und leide an einer irreparablen Anpassungsstörung, müsste diese staatlich erwünschten „Befunde” über seine künftige Nichtverwendbarkeit ja erst wirklich bestätigen, wenn er so verrückt wäre, gegen seine pensionsreife Entfernung von dieser ministeriellen Mobbing-Truppe „Widerspruch einzulegen”.

Andererseits: wer als Steuerfahnder bei der verhinderten Jagd auf die großen Fische mit ihren Beratern, Anwälten & politischen Beziehungen und angesichts der eigenen Ohnmacht nicht den Verstand verliert, hatte keinen zu verlieren. Eine Öffentlichkeit aber, die es hinnimmt, dass die sowjetische Instrumentalisierung der Psychiatrie bei uns zur Praxis einer Landesregierung wird, um systemrelevante Banken & Kapitaleigentümer gegen die eigenen Steuerfahnder zu schützen, besitzt keinen Verstand mehr.

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