Sittenwidrige Machenschaften
Nicht nur Geld en masse wurde auf den Besitz ihrer beiden Freunde transferiert (sowie deren zwei studierende Söhne alimentiert), sondern auch Immobilien, Gemälde & Teppiche fielen den Wolskis anheim; und dass die Richterin mit einem Ferrari prunkvoll vor ihren Arbeitsstätten hätte vorfahren können (was wohl noch nicht einmal in Berlusconis Italien unauffällig geblieben wäre), verdankte Karin Wolski ebenfalls der selbstlosen Fürsorge jener Unternehmerin, deren drei Kinder um die Reste ihres väterlichen Erbes fürchten ließ, weil sie nicht ohne Gründe mutmaßten, ihre Mutter werde von dem eigenartig befreundeten Ehe-Pärchen seit Jahren nach Strich & Faden ausgenommen, während ihr seit 1998 schwerkranker Vater - ein jüdischer KZ-Überlebender - zwischen psychiatrischen Anstalten & Altenheimen verschoben wird. Bei seinem Tode (2006) war er längst mittellos, weil sein gesamtes Vermögen noch zu seinen Lebzeiten auf seine Frau überschrieben worden war.
Eben hat, wie die FR am 3.2. 10 berichtete, das Frankfurter Landgericht aber die edle Spenderin der Wolskis für „erbunwürdig” erklärt, weil sie sich „mit sittenwidrigen Machenschaften in den Besitz des Erbes versetzen wollte”. Es müsse nun geprüft werden, erklärte der Anwalt der zwei klagenden Söhne, ob der über Achtzigjährigen ihr Rechtsanwalt Michael Wolski „dabei assistierte oder auf anderer Art und Weise daran beteiligt war“. Das dürfte wohl eine nur noch rhetorische Frage sein.
Aber vor dem Darmstädter Gericht geht es nicht um die höchst eigenartigen Millionenspenden, deren hochgestellte Nutznießer und um das, was zwischen dem Trio im Vor- & im Verlauf dieser Transaktionen möglicherweise abgelaufen ist - so sehr man, allein aufgrund der Konstellationen & der Fakten, auch die Besorgnis, das Misstrauen und die Mutmaßungen der Kinder der Wolski-Wohltäterin teilen könnte. Es geht im Darmstädter Strafprozess „nur” um die Steuerhinterziehung Michael Wolskis in Millionenhöhe, an deren Nutznießung auch seine Ehefrau, eine der höchsten Richterinnen Hessens, beteiligt war und gegen die nicht ermittelt wird, weil sich der Darmstädter Ankläger für nicht zuständig erklärt und die „Bußgeld- und Strafsachenstelle der Finanzbehörden” ebenso wie die Oberfinanzdirektion Hessens nicht gegen die Richterin ermitteln lassen will.
Man darf wohl vermuten, dass Karin Wolski einen langfristigen & fortdauernden Schutz genießt; und wenn man die Indizien addiert, die ihn begründen könnten, kann man eine Rechnung aufmachen, deren Summe zwingend erforderte, dass die hessische CDU und an deren Spitze der „hessische Berlusconi” (TAZ), Ministerpräsident Roland Koch, zum längst fälligen Offenbarungseid verpflichtet werden würde.