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Donnerstag, 11. März 2010 | 20:55

 

Ceterum censeo

08.02.2010

Was in einer hessischen Schlangengrube alles möglich ist

„Bis wohin & wie lange – Richterin Karin Wolski resp. Roland Koch - willst du unsere Geduld noch missbrauchen?” WOLFRAM SCHÜTTE über ein erneutes Beispiel für den mafiotischen Filz, der sich unter der Patenschaft Roland Kochs in Hessen entwickelt hat.

 

„Gegen Karin Wolski, Richterin am hessischen Staatsgerichtshof, wird nicht ermittelt”. In keinem Artikel, den die Frankfurter Rundschau seit Wochen fast täglich über den Darmstädter Wolski-Prozess publiziert, fehlt dieses Ceterum Censeo des FR-Reporters Pitt von Bebenburg. Je länger der Prozess gegen den Rechtsanwalt Michael Wolski, den Ehemann der hessischen Staatsgerichtshof-Richterin & Vizepräsidentin am Verwaltungsgerichts Frankfurt a.M., nun schon seit vergangenem Herbst dauert, desto provozierender ist das Faktum, dass gegen Karin Wolski bisher nicht auch ermittelt wird.

 

Denn ihr Ehemann ist in dem (u.a. zu allerlei anderen dubiosen Fakten mäandrierenden) Prozess angeklagt, millionenschwere Zuwendungen einer über achtzigjährigen Immobilien-Unternehmerin, mit welcher der 26 Jahre jüngere Michael Wolski eine intime Beziehung eingegangen sein soll, nicht bei der Steuerbehörde angeben zu haben.

 

Was auch gar nicht möglich war, weil das Richter- & Rechtsanwaltsehepaar jahrelang überhaupt keine Steuererklärung abgegeben hatte, ohne dass das zuständige Finanzamt es (wie allgemein üblich) je moniert haben soll. Ein ebenso bemerkenswertes wie einmaliges Faktum - nicht allein an sich, sondern auch erst recht, weil sich der Reichtum der Wolskis während dieser Zeit sprunghaft vermehrt hatte. 

 

Da beide gemeinsam steuerlich veranlagt sind, könnte die Richterin auch nicht behaupten, sie habe von den Unterlassungen ihres Mannes nichts gewusst, was ja innerhalb einer Juristenehe ohnehin unvorstellbar wäre.

 

Umso mehr, als die Juristin, die zu den höchsten Richtern Hessens gehört, gar nicht umhin kam, die ebenso wunderbare wie wunderliche Reichtumsvermehrung des Mannes an ihrer ehelichen Seite zu bemerken - war sie doch vielfache Nutznießerin & Endverbraucherin jener anscheinend unablässig spendablen Unternehmerin, die gar nicht schnell und umfangreich genug große Teile des Besitzes bzw. Erbes ihres Mannes an das offenbar minder bemittelte Juristenpaar verschenken konnte, das ihr ebenso freundschaftlich wie lukrativ verbunden war.

 

Sittenwidrige Machenschaften

Nicht nur Geld en masse wurde auf den Besitz ihrer beiden Freunde transferiert (sowie deren zwei studierende Söhne alimentiert), sondern auch Immobilien, Gemälde & Teppiche fielen den Wolskis anheim; und dass die Richterin mit einem Ferrari prunkvoll vor ihren Arbeitsstätten hätte vorfahren können (was wohl noch nicht einmal in Berlusconis Italien unauffällig geblieben wäre), verdankte Karin Wolski ebenfalls der selbstlosen Fürsorge jener Unternehmerin, deren drei Kinder um die Reste ihres väterlichen Erbes fürchten ließ, weil sie nicht ohne Gründe mutmaßten, ihre Mutter werde von dem eigenartig befreundeten Ehe-Pärchen seit Jahren nach Strich & Faden ausgenommen, während ihr seit 1998 schwerkranker Vater - ein jüdischer KZ-Überlebender - zwischen psychiatrischen Anstalten & Altenheimen verschoben wird. Bei seinem Tode (2006) war er längst mittellos, weil sein gesamtes Vermögen noch zu seinen Lebzeiten auf seine Frau überschrieben worden war.

 

Eben hat, wie die FR am 3.2. 10 berichtete, das Frankfurter Landgericht aber die edle Spenderin der Wolskis für „erbunwürdig” erklärt, weil sie sich „mit sittenwidrigen Machenschaften in den Besitz des Erbes versetzen wollte”. Es müsse nun geprüft werden, erklärte der Anwalt der zwei klagenden Söhne, ob der über Achtzigjährigen ihr Rechtsanwalt Michael Wolski „dabei assistierte oder auf anderer Art und Weise daran beteiligt war“. Das dürfte wohl eine nur noch rhetorische Frage sein.

 

Aber vor dem Darmstädter Gericht geht es nicht um die höchst eigenartigen Millionenspenden, deren hochgestellte Nutznießer und um das, was zwischen dem Trio im Vor- & im Verlauf dieser Transaktionen möglicherweise abgelaufen ist - so sehr man, allein aufgrund der Konstellationen & der Fakten, auch die Besorgnis, das Misstrauen und die Mutmaßungen der Kinder der Wolski-Wohltäterin teilen könnte. Es geht im Darmstädter Strafprozess „nur” um die Steuerhinterziehung Michael Wolskis in Millionenhöhe, an deren Nutznießung auch seine Ehefrau, eine der höchsten Richterinnen Hessens, beteiligt war und gegen die nicht ermittelt wird, weil sich der Darmstädter Ankläger für nicht zuständig erklärt und die „Bußgeld- und Strafsachenstelle der Finanzbehörden” ebenso wie die Oberfinanzdirektion Hessens nicht gegen die Richterin ermitteln lassen will.

 

Man darf wohl vermuten, dass Karin Wolski einen langfristigen & fortdauernden Schutz genießt; und wenn man die Indizien addiert, die ihn begründen könnten, kann man eine Rechnung aufmachen, deren Summe zwingend erforderte, dass die hessische CDU und an deren Spitze der „hessische Berlusconi” (TAZ), Ministerpräsident Roland Koch, zum längst fälligen Offenbarungseid verpflichtet werden würde.

 

Hessische Bananenrepublik

Denn das CDU-Mitglied Karin Wolski hatte ihre Partei „beraten”, als diese durch die sogenannte „Spendenaffäre” vor 10 Jahren in die Bredouille geriet und sie für ihre „Schwarzen Kassen” angeblich „jüdische Vermächtnisse” erhalten haben wollte - eine infame Lüge. Karin Wolski wurde unmittelbar nach ihrer Beratung während des Untersuchungsausschusses des Hessischen Landtags (2000/2003) als Richterin in den Hessischen Staatsgerichtshof gewählt, der mit ihrer (laut FR) ausschlaggebenden Stimme die von der Regierung Koch beschlossene Gebührenpflichtigkeit des Studiums 2008 für rechtens erklärte. So hat Karin Wolski wiederholt ihrer Partei geholfen. Ihren Vorsatz jedoch, für den Posten des Offenbacher Bürgermeisters zu kandidieren, gab die Richterin auf, als 2005 erste Hinweise auf die Machenschaften ihres Mannes (seit 1998) ruchbar geworden waren.

 

Seit nun aber der Prozess gegen Michael Wolski in Darmstadt eröffnet wurde und immer tiefere Einblicke in eine monströse hessische Schlangengrube menschlicher Niedertracht, Gier & Heimtücke eröffnete; und seit offenbar die Kinder der nun für „erbunfähig” erklärten Wolski-Spenderin eine Chronologie der Affäre ins Internet gestellt haben, könnte man dem Ceterum censeo des alten Cato, das die FR jedem ihrer Berichte beigibt, auch noch das Ciceronische „quo usque tandem abutere Catilina patientia nostra?” hinzufügen. Zu Deutsch: „Bis wohin & wie lange - Karin Wolski, resp. Roland Koch - willst du unsere Geduld noch missbrauchen?”

 

Wenn es aber so sein & bleiben sollte, dass in der Bundesrepublik Deutschland hingenommen wird, was in der antiken Römischen Republik erfolgreich zu Protest ging, wissen wir endgültig, wo wir hier & heute dran sind. Nach der Adaption sowjetpsychiatrischer Mittel zur Kaltstellung von Steuerfahndern in der hessischen Bananenrepublik (Titel-Magazin v. 6. 8. 2009) dürfte einen dann jedoch der mafiotische Filz unter der Patenschaft Roland Kochs nicht mehr erstaunen. Verwundern jedoch - noch einen Augenblick lang -, dass eine bürgerliche Öffentlichkeit, der ihre Ohnmacht höhnisch vor Augen geführt wird, nicht gegen diese Desavouierung Sturm läuft.

 

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