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Beiwörter

13.01.2008

Beiwörter

Als Helmut Kohl den neuen Bürgern der Bundesrepublik zur Begrüßung „blühende Landschaften“ versprach, wollte er sich nicht als Gärtner qualifizieren. Ihm kam es, als er die Metapher für den avisierten wirtschaftlichen Aufschwung verwendete, auf das „Blühen“ an. Ebenso gut hätte er von „rauchenden Schloten“ sprechen können, die wörtlich genommen mit blühenden Landschaften wenig gemeinsam haben, oder von einer „glanzvollen Zukunft“. Von THOMAS ROTHSCHILD

 

Gemeinhin dient ein Attribut dazu, das Substantiv, dem es vorangestellt ist, zu charakterisieren, gegenüber anderen Individuen der Klasse zu spezifizieren. Die übliche deutsche Übersetzung „Beiwort“ macht das deutlich. Die blühenden Landschaften werden durch das Attribut von brachen oder tristen Landschaften abgegrenzt. Aber um Landschaften war es Helmut Kohl nicht zu tun. Hier liegt die Bedeutung der Aussage ausschließlich im Attribut. Und was die damals Verprellten heute einmahnen, sind nicht Landschaften, sondern die Blüte.

Wenn seit einigen Jahren allenthalben von „sexueller Gewalt“ die Rede ist, die bekämpft, bestraft, angezeigt werden müsse, dann liegt der Verdacht nahe, dass es nicht um Gewalt geht, sondern um Sexualität. Wenn gemahnt wird, „religiöse Gefühle“ dürften nicht verletzt werden, dann stammt das in Wahrheit aus dem Bereich des Religionskampfes, nicht der Gefühle. Dass Sexualität mit Gewalt verbunden sein kann, ist keine neue Erkenntnis. Das Wort „Vergewaltigung“ bedarf keines Attributs, um seine Herkunft aus dem Umfeld der Sexualität erkennen zu lassen. Was aber hat es zu bedeuten, wenn die Ächtung der sexuellen Gewalt gefordert wird anstelle der Ächtung von Gewalt ganz ohne Attribut? Ist die Gewalt von Eltern gegen ihre Kinder, die Gewalt von Terrorkommandos gegen Systemkritiker, die Gewalt von Soldaten gegen Zivilisten weniger verdammenswert als Gewalt, die mit sexueller Lust verbunden zu sein scheint? Die eher marginal gebliebene feministische These, dass jeder Sexualakt, insbesondere jede „Penetration“ ein Akt der Gewalt sei, bestärkt die Vermutung, dass mit den Kampagnen gegen „sexuelle Gewalt“ in Wahrheit die Sexualität gemeint ist. Warum sonst bedürfte es des Beiworts?

Warum sollen just „religiöse Gefühle“ geschützt werden und nicht Gefühle ganz allgemein, wenn tatsächlich sie das Objekt des Interesses sind und nicht die Religion? Warum soll es weniger bedenklich sein, die Gefühle von Hinkenden, Brillenträgern und Stotterern zu verletzen als die von Gläubigen? Könnte es daran liegen, dass Menschen mit Behinderungen keine mächtigen Organisationen im Rücken haben? Wir nehmen das Wort „Gefühle“ ernst. Ansonsten könnte man mit gutem Grund danach fragen, was religiöse Gefühle der wissenschaftlichen Vernunft voraushaben, da jene mit sensiblem Takt behandelt werden müssen, während diese in jeder zweiten Comedy-Show dem dümmlichsten Spott ausgesetzt ist. Aber selbst bei den Gefühlen gibt es eben eine Hierarchie. Wo es um solche geht, die keine religiöse Grundlage haben, erweist sich die grammatische Suggestion schnell als Irreführung. Auf das Beiwort kommt es an. Es verschafft (der Sexualität, der Religion) ablehnend oder bevorzugend einen Sonderstatus und impliziert zugleich, dass andere Formen des Attribuierten (nichtsexuelle Gewalt, nichtreligiöse Gefühle) vernachlässigt werden können. In der öffentlichen Auseinandersetzung werden Positionen besetzt. Wurden die „konventionellen Waffen“ nicht nahezu vergessen, als die „atomaren Waffen“ die Schlagzeilen füllten? Sie haben als Gespenst ihren Dienst getan. Seither wurden und werden Menschen weiterhin massenhaft mit „konventionellen Waffen“ umgebracht. Doch das Wort „Waffen“ schreckt nicht mehr, wo das viel schlagkräftigere Beiwort „atomar“ fehlt.

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