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Freitag, 25. Mai 2012 | 14:21

 

Menschenverachtung

25.02.2008

Eine Gesetzesnovelle und ihre Lehren

Stefan Ruzowitzky hat für seinen Film Der Fälscher einen Oscar eingeheimst. Die Politiker und ihre Vasallen meldeten sich sogleich zu Wort, um ihm und vor allem sich selbst zu gratulieren. Wenn ein österreichischer Künstler Anerkennung erhält, ist der Staat stets zur Stelle, um diesen Künstler zu vereinnahmen und die Auszeichnung seines Werks als Auszeichnung Österreichs umzuinterpretieren. Für Künstler aber, die Not leiden, fühlt sich dieser Staat nicht zuständig. Er steht auf der Seite der Sieger. Immer und überall. Von THOMAS ROTHSCHILD

 

Der österreichische Nationalrat hat über eine Novelle zu entscheiden. Sie betrifft ein Gesetz, das den poetischen Namen „Künstlersozialversicherungsfondsgesetz“ trägt. Es regelt den Zuschuss, den Künstler zur Rentenversicherung erhalten. In diesem Gesetz wird ein Mindesteinkommen vorgeschrieben, das Künstler vorweisen müssen, um Anspruch auf den Zuschuss anmelden zu können. Diese Bestimmung sollte abgeschafft werden. Davon ist in dem Entwurf, der den Parlamentariern vorliegt, keine Rede mehr. Im Gegenteil: geringverdienende Künstler sollen bereits ausgezahlte Zuschüsse wieder zurückerstatten. Begründet wird dieses Ansinnen – ja wie wohl? – juristisch. Zwar hat der Verfassungsrechtler Theo Öhlinger überzeugende Argumente dafür vorgelegt, dass die Streichung der genannten Bedingung keineswegs gegen den Gleichheitsgrundsatz der Bundesverfassung verstieße, wie behauptet wird, aber sein Gutachten wurde ebenso ignoriert wie in anderen Fällen der Gleichheitsgrundsatz.

Der Skandal der Diskriminierung just der Ärmsten liegt auf der Hand. Aber er trifft, so lange es kein gesetzlich garantiertes Grundeinkommen gibt, nicht nur auf Künstler zu. Es kommt etwas hinzu, was bezeichnend ist für die Geisteshaltung und das Menschenbild unserer Zeit. Wenn nämlich von Künstlern gefordert wird, dass sie aus ihrer künstlerischen Tätigkeit einen bestimmten Betrag erwirtschaften müssen, um Anspruch auf eine materielle Sicherung im Alter und im Krankheitsfall zu haben, so bedeutet das nicht mehr und nicht weniger als eine Kapitulation vor der Überzeugung, dass als wertvoll nur zu gelten habe, was Geld einbringt. Nach dieser Logik hätten van Gogh oder Kafka zu ihren Lebzeiten keinen Anspruch auf einen Zuschuss zur Sozialversicherung gehabt, jedenfalls nicht, wenn sie die Malerei oder die Schriftstellerei als ihren Beruf betrachtet hätten. Die soziale Realität einer Mehrheit der Künstler und insbesondere der Schriftsteller sieht heute so aus, dass sie unterhalb der Armutsgrenze leben und nach dem Willen der österreichischen Gesetzesnovellierer auch arm bleiben sollen. Es ist, zugegeben, kein ganz einfach zu lösendes Problem, wie man bestimmen soll, wer als Künstler zu gelten hat. Aber die Schwierigkeit dieser Aufgabe dispensiert nicht von ihrer Bewältigung, rechtfertigt nicht die menschenfeindliche Missachtung von künstlerischer Arbeit, in der Perspektive also den Verzicht auf Künstler und Schriftsteller, die verhungern müssten, wenn sie nicht zuvor aufgeben.

Die Unterordnung jeglicher Maßnahmen unter den Gesichtspunkt der Wirtschaftlichkeit, der auch in der Verknüpfung von künstlerischer Arbeit mit Einkommen sichtbar wird, hat mittlerweile alle Lebensbereiche erfasst und fällt, was die Sache noch schlimmer macht, kaum mehr auf. Wie ist es etwa zu erklären, dass die Medizin in den Bereichen der Implantologie oder der Apnoe sehr viel schnellere Fortschritte macht als beim Krebs? Sehr einfach: Mit Implantaten und Beatmungsgeräten lässt sich viel Geld verdienen. Beim Krebs ist die Industrie leider noch nicht fündig geworden. Wenn er sich mit einem teuren Apparat behandeln lässt, wird er – ich nehme jede Wette an – innerhalb kürzester Zeit heilbar sein.

Die Geschichte hat eine Pointe, die insofern keine ist, als sie nicht überrascht. Der Novellierungsentwurf wurde nicht etwa von dem bei Künstlern verhassten konservativen Staatssekretär Franz Morak eingebracht, sondern von dessen Nachfolgerin in Kunstangelegenheit, der Sozialdemokratin Claudia Schmied, die sich ihre Qualifikation für das zuständige Ministerium als Bankerin erworben hat und dadurch auszeichnet, dass sie durch Gesprächspartner mit demonstrativem Desinteresse hindurchschaut. Als Claudia Schmied ihr Amt übernahm, versprach sie, die Mindestgrenze abzuschaffen, wie zuvor – wer erinnert sich noch – ihr Chef Gusenbauer die Abschaffung der Studiengebühren versprochen hatte. Offenbar aber müssen Sozialdemokraten nur dann an ihren Versprechen festhalten, wenn sie eine Ausgrenzung der Linken betreffen. Eine Pointe ist auch das nicht.

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